Arbeiten in der Höhe oder in Bereichen mit Absturzgefahr stellen besondere Anforderungen an die Organisation des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, Beschäftigte zu unterweisen sowie die eingesetzte persönliche Schutzausrüstung regelmäßig zu prüfen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der sicheren Organisation von Arbeiten mit Absturzgefahr entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.
Unsere Leistungen orientieren sich insbesondere an:

Wir führen Schulungen zur sicheren Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198 durch.
Die Ausbildung vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen, unter anderem zu folgenden Themen (auch einzeln im Sinne einer Sicherheitsunterweisung durchführbar– ohne Zertifikat gem. DGUV R 112 - 198:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) geprüft werden.
Wir übernehmen für Unternehmen die fachgerechte Prüfung und Dokumentation von:
Arbeiten in der Höhe erfordern eine systematische Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz.
Wir unterstützen Unternehmen bei der:
Neben Ausbildung und Prüfung unterstützen wir Unternehmen auch bei der organisatorischen Umsetzung von sicheren Arbeitsverfahren.
Dazu gehören insbesondere: