Schutzausrüstungen


... zum Schutz vor schädigenden Umwelteinflüssen

Hautschutz

  • Hautschutz- und Hygieneberatung
  • Erstellung von Hautschutz-, Hygiene- und Desinfektionsplänen
  • Beratung zu geeigneten Schutzhandschuhen
  • Erstellung von individuellen Hautschutzkonzepten

Beratung und Verkauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Hautschutz
  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutz
  • Schutzbrillen
  • Gehörschutz
  • Fußschutz
  • Spezialschuhe für Gesundheitswesen und Küchenpersonal
  • Spezielle Schutzkleidungen
  • ESD-Schuhe für Unternehmen der Pharmaindustrie

Schutzausrüstungen


... gegen Absturz (PSAgA)

Arbeiten in der Höhe oder in Bereichen mit Absturzgefahr stellen besondere Anforderungen an die Organisation des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, Beschäftigte zu unterweisen sowie die eingesetzte persönliche Schutzausrüstung regelmäßig zu prüfen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der sicheren Organisation von Arbeiten mit Absturzgefahr entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.

Unsere Leistungen orientieren sich insbesondere an:

  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Ausbildung von PSAgA-Nutzern

Wir führen Schulungen zur sicheren Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198 durch.
Die Ausbildung vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen, unter anderem zu folgenden Themen (auch einzeln im Sinne einer Sicherheitsunterweisung durchführbar– ohne Zertifikat gem. DGUV R 112 - 198:

  • Gefahren beim Arbeiten in der Höhe
  • Auswahl und Einsatz von Auffanggurten und Verbindungsmitteln
  • richtige Anwendung der PSAgA
  • Verhalten im Absturzfall
  • Kontrolle der Ausrüstung vor der Benutzung
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die PSAgA im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen.

Sachkundige Prüfung von PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) geprüft werden.
Wir übernehmen für Unternehmen die fachgerechte Prüfung und Dokumentation von:

  • Auffanggurten
  • Verbindungsmitteln und Falldämpfern
  • mitlaufenden Auffanggeräten
  • Anschlagmitteln der PSAgA
  • Mobile Anschlagpunkte
Die Prüfung erfolgt entsprechend den Herstellerangaben sowie den Vorgaben der DGUV-Regeln.

Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten mit Absturzgefahr

Arbeiten in der Höhe erfordern eine systematische Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz.
Wir unterstützen Unternehmen bei der:

  • Ermittlung von Absturzgefahren
  • Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Auswahl geeigneter PSAgA
  • organisatorischen Gestaltung der Arbeiten
Dabei berücksichtigen wir die technischen Regeln sowie die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip).

Beratung zur Organisation von Arbeiten in der Höhe

Neben Ausbildung und Prüfung unterstützen wir Unternehmen auch bei der organisatorischen Umsetzung von sicheren Arbeitsverfahren.
Dazu gehören insbesondere:

  • Beratung zur Auswahl geeigneter PSAgA
  • Unterstützung beim Aufbau eines Prüfmanagements
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Planung von Rettungskonzepten
  • Beratung zu Anschlageinrichtungen und Sicherungssystemen